Geförderte Weiterbildungen - Schulung zum Luftsicherheitsassistenten

Der Beruf als Luftsicherheitsassistent ist mit einem enormen Maß an Verantwortung gegenüber den Mitmenschen verbunden. Aus diesem Grund legt man Wert auf eine umfangreiche Schulung, welche für die Berufsausübung eine ebenso wichtige Maßnahme darstellt wie eine gesetzlich verpflichtende Weiterbildung in den Tätigkeitsbereichen der Luftsicherheit. Die Möglichkeiten einer Spezialisierung sind vielseitig und dank der guten Förderungsbedingungen stehen dem Betreiber eines Flugverkehrsbetriebes viele Türen offen.

Geförderte Weiterbildungen - Schulung zum Luftsicherheitsassistenten

Irrglaube Grundausbildung

Bei der Schulung zum Luftsicherheitsassistenten handelt es sich nicht um eine Berufs- oder Grundausbildung im eigentlichen Sinne. Sie ist eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme und erlaubt grundsätzlich auch einen Quereinstieg. Vorerfahrung im Sicherheitsdienst sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber durchaus vorteilhaft, wenn man sich in diesem speziellen Berufsfeld niederlassen möchte.

Jeder, der als Luftsicherheitsassistent arbeiten möchte, braucht aus Sicherheitsgründen die entsprechende Qualifikation. Da es für diese Form der Weiterbildung jedoch keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, kann die Dauer - abhängig vom jeweiligen Anbieter - ganz individuell ausfallen. Sogar die Inhalte können sich unterscheiden, etwa wenn der spätere Arbeitgeber (der mit dem Schulungsanbieter eng zusammenarbeitet) bestimmte Sonderfunktionen übernimmt. Widmet er sich beispielsweise als sozial engagierter Flugbetrieb der Krisenversorgung eines Nachbarstaates, können den Teilnehmer der Schulung auch Lerninhalte erwarten, die etwa die Gesetzeslage des Nachbarstaates betreffen; oder eine Art Verhaltensanweisung, wie man sich in der fremden Kultur zu verhalten hat, die Gepflogenheiten auf einem unmittelbaren Partnerflughafen und Ähnliches. Die Inhalte können enorm weitreichend sein.

Die Qualifikation als Luftsicherheitsassistent dient einerseits dem Erlernen der spezifischen Sondergegebenheiten in der Berufsausübung, andererseits vereinfacht es die Einhaltung der weltweit gültigen Sicherheitsstandards auf Flughäfen und Flugplätzen.

Neben den wichtigsten Grundlagen sind auch die bereits erwähnten Sondergegebenheiten von Bedeutung: Diese können sich jederzeit ändern, weshalb die Schulung laufend an die Veränderungen der Zeit angepasst wird. Damit der spätere Arbeitgeber seinen eigenen Verpflichtungen auch nachkommen kann, hat das Personal die jeweils gültigen Verhaltensanweisungen und Richtlinien, die aus der Schulung hervorgehen, konsequent und diszipliniert umzusetzen - denn die Sicherheit des Flugverkehrs und am Flughafen selbst funktioniert stets nur so gut, wie ihr schwächstes Glied arbeitet.

Den Lehrgang fördern lassen

Sofern der Interessent bzw. Teilnehmer arbeitslos gemeldet ist, ist eine Förderung der Schulung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Gänze möglich. Primär ist hier der Bildungsgutschein zu erwähnen. Die Entscheidung liegt schlussendlich aber beim Arbeitsmarkt selbst: Ist es vom Angebot und vom Ausbildungsniveau des Schulungsanbieters überzeugt, ist man eher geneigt, die Schulung in der Luftsicherheit zu fördern. Ausbildungsstätten, die beispielsweise eine staatliche Konzessionierung, die Maßnahmenzertifizierung gemäß AZWV/AZAV (SGB III) oder ähnliche Urkunden vorlegen können, werden in der Regel eher gefördert als Kleinbetriebe, die sich nur in Einzelfällen der Schulung anderer widmen.

Ein Gespräch mit dem Berater ist nie verkehrt - so lässt sich bereits im Vorfeld ermitteln, welche allgemeine Meinung über einen bestimmten Schulungsanbieter vorherrscht. In manchen Fällen ist die Förderung einer Schulung auch an eine spätere Einstellung gebunden. Das bedeutet: Die Kurskosten werden nur zur Gänze übernommen, wenn der Teilnehmer in weiterer Folge auch die Einstellung in diesem Berufsfeld erwarten kann.

Grundsätzlich bieten auch kleinere private Flugplätze derartige Lehrgänge an, es stellt sich jedoch immer die Frage, ob diese vom Arbeitsamt anerkannt und damit auch gefördert werden. Abhängig von Inhalt, Dauer und Niveau der Lehrbeauftragten können Förderungen auch jederzeit abgelehnt werden. Daher empfiehlt es sich hinsichtlich der Förderung eher auf große Betriebe zu setzen, deren Schulungsmethoden in der Weiterbildung zum Luftsicherheitsassistent allgemein bekannt sind.